Naturheilpraxis

Naturheilpraxis

 Heilpraktiker(in) ist eine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung. Sie steht für Personen, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 in der jeweils geltenden Fassung eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen.

Zur Zeit befinden wir uns noch in der Ausbildung zum/zur Heilpraktiker(in). Da uns die verschiedenen interessanten Heilmethoden und -verfahren aus der Natur sehr interessieren, möchten wir hier die Möglichkeit nutzen, Sie zu informieren. Dazu gehören Themen wie die Homöopathie, Phytotherapie oder Akupunktur.